Dipl.-Kfm. Petra J. Hüske
Steuerberaterin • vereidigte Buchprüferin

Steuern kennen keine Grenze

Die grenzüberschreitenden Steuersachverhalte nehmen immer mehr zu.

Wir übernehmen die Steuererklärungen für Steuerinländer mit Auslandssachverhalten, wie auch für Steuerausländer zur Ermittlung der Einkünfte in Deutschland. Dieser Bereich umfasst die Themen Grenzgänger, Entsendung, Auswanderung oder die Handhabung mehrerer Wohnsitze.

Für Unternehmen nimmt die Besteuerung von Auslandsbeziehungen einen immer größeren Raum ein. (Betriebsstättenbesteuerung, Tochtergesellschaften). Umgekehrt betreuen wir ausländische Investoren bei ihren Aktivitäten in Deutschland. Wir beraten Sie bei Verrechnungspreisen / Konzernsachverhalten. 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung

Im Bereich der Umsatzsteuer geht es um das sogenannte Steuerabzugsverfahren, § 13 b UStG, fristbezogene Anträge auf Umsatzsteuervergütung an das Bundeszentralamt. Wir sind in den internationalen Rechtsvorschriften und den Doppelbesteuerungs-Abkommen erfahren und weltweit tätig. (Schwerpunkte: Belgien, Niederlande, Frankreich und Namibia)

Sprechen Sie uns an - wir unterstützen Sie sehr gerne in diesem Zusammenhang!